Wahlleistungen

Wahlleistungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung mit uns. Es sind Leistungen, die über die Regelversorgung eines Krankenhauses hinausgehen. Deshalb werden sie gesondert berechnet.

Diese sind:

  • Wahlärztliche Leistungen können Sie auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages mit den Chefärzten unseres Hauses erhalten.
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson.

Grundleistungen
In den Grundleistungen sind alle ärztlichen und pflegerischen Leistungen, sowie Unterkunft, Verpflegung und Nebenleistungen enthalten, die im Rahmen Ihrer Krankenhausbehandlung erforderlich sind. Bei einem stationären Aufenthalt erfolgt Ihre Unterbringung in einem Mehrbettzimmer.