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Die Pflege
Kurzzeitpflege: Das Angebot der Kurzzeit-und Verhinderungspflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Die pflegebedingten Aufwendungen werden durch die Pflegekasse in Höhe von 1.774 Euro für die Kurzzeitpflege und nochmals 1.612 Euro für die Verhinderungspflege im Jahr übernommen. Sollten diese Gelder verbraucht sein, kann der Aufenthalt aus Eigenmitteln finanziert werden. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung müssen selber getragen werden, können aber durch den Entlastungsbetrag refinanziert werden.
Wann hat man Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Eine Kurzzeitpflege kann in Anspruch genommen werden:
Zur Entlastung pflegender Angehöriger, bei Urlaub, Kur, Erkrankung der Hauptpflegeperson. |
Zur Krisenintervention, bei kurzfristiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen und Überforderung der Hauptpflegeperson. |
Als Krankenhausnachsorge, bedingt durch die soziale Situation (z. b. Alleinstehende), bei Überforderung der Hauptpflegeperson, zur Mobilisierung und Rehabilitierung. |
Zur Abklärung, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich wird oder andere Lösungen möglich sind. |
Zur Überbrückung, bis ein geeigneter bzw. gewünschter Dauerpflegeplatz in einem Alten- und Pflegeheim zur Verfügung steht. |
Kosten
Die Pflegesätze bedeuten im Einzelnen:
Pflege steht für alle pflegebedingten Aufwendungen, diese sind je nach Pflegegrad unterschiedlich
Unterkunft bezeichnet den Leistungsbereich der Unterkunft, er ist für jeden Gast gleich hoch
Verpflegung bezeichnet den Leistungsbereich der Verpflegung, er ist für jeden Gast gleich hoch
In der Kurzzeit- und Verhinderungspflege nach SGB XI, sowie für die Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V beträgt der kalendertägliche Eigenanteil: 42,54 € (Summe aus Unterkunft und Verpflegung) Die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung müssen selber getragen werden, können aber durch den Entlastungsbetrag refinanziert werden.
Die Pflegekasse zahlt in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit Zuschüsse in Höhe der oben angegebenen Summen, sollten diese Gelder verbraucht sein kann man den Aufenthalt aus Eigenmitteln bis zur Tagesobergrenze verlängern.
Sind damit die Kosten für die Kurzzeitpflege noch nicht abgedeckt, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim örtlichen Träger der Sozialhilfe gestellt werden.
Marienhospital Ankum-Bersenbrück
Die räumliche Ansiedelung im Gebäude des Marienhospitals Ankum-Bersenbrück ermöglicht die Nutzung vieler Dienstleistungen vor Ort, so gibt es eine Fußpflege, einen Friseur und eine Apotheke, die den pflegerischen Alltag sehr leicht organisieren lassen.
Die örtliche Nähe zu den Arztpraxen und einer Physio-und Ergotherapie eröffnet ebenfalls viele Möglichkeiten einer guten, auch medizinischen Versorgung.
Pflegekonzept
Unsere Pflege ist geprägt von hoher Fachlichkeit und einem hohen Verständnis von Behandlungspflege. Sie orientiert sich an der bestmöglichen Entwicklung Ihrer persönlichen Verbesserungspotentiale.
Jederzeit möchten wir uns um Sie kümmern, möchten Sie unterstützen, mit Ihnen gemeinsam eine Zeit gestalten. Unsere Unterstützung soll nicht zu viel und nie zu wenig sein, immer mit Bedacht, mit sicherer Hand und sicherem Gefühl.
Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam einen Plan, wie es nach der Kurzzeitpflege weitergehen kann, sei es mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes, einer Tagespflege, einer stationären Pflege oder der Unterkunft in einer modernen Wohnform der Pflege.