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SAPV
Spezialisierte
Ambulante
Palliativ
Versorgung
Zunehmend wünschen sich schwerstkranke und sterbende Menschen als auch ihre Angehörigen mit professioneller Hilfe und Unterstützung die noch verbleibende Lebenszeit in ihrer vertrauten Umgebung verbringen zu dürfen.
Seit dem 01. April 2007 besteht für gesetzlich Krankenversicherte durch die Einführung der §§37b und 132d SGB V ein Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung. Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, können im Rahmen der SAPV betreut werden.
Im Vordergrund der Leistung steht die Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Lebensqualität und Selbstbestimmung für ein menschenwürdiges Leben im häuslichen Umfeld, in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz. In der Umsetzung der SAPV weisen der Palliativstützpunkt Thuine und die Servicestelle in Meppen durch ihr multiprofessionelles Team die fachliche Kompetenz auf, den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Patienten und seiner Angehörigen gerecht zu werden. Von besonderer Bedeutung ist die vernetzte Zusammenarbeit aller Beteiligten. In enger Kooperation mit Haus- und Fachärzten, Kliniken, Pflegediensten, ambulante Hospizdiensten, der psychosozialen und seelsorglichen Begleitung sowie Apotheken und Sanitätshäuser im südlichen und mittleren Emsland wird ein individuelles Versorgungsangebot für den Patienten und seine Angehörigen sichergestellt.
Die Verordnung zur Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (Muster 63) kann über den Hausarzt/ Facharzt oder einen Klinikarzt erfolgen. Nach Genehmigung durch die Krankenkasse werden die Kosten für die SAPV Leistungen von dieser übernommen.