Einzug

Der Gast steht im Mittelpunkt unserer Hospizbegleitung

Das Hospiz St. Veronika nimmt Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung auf, die fortschreitend verläuft und bereits das Stadium einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen und Monaten erreicht hat.

Personen die sich eine stationäre Hospizversorgung im Hospiz St. Veronika wünschen, müssen die Voraussetzungen, die im Versorgungsvertrag nach §39a SGB V benannt sind, erfüllen und eine ambulante Versorgung oder eine anderweitig stationäre Unterbringung darf nicht ausreichend sein.

Der Gast steht im Mittelpunkt unserer Hospizbegleitung. Daher ist die Zustimmung des Menschen oder seines Bevollmächtigten für eine Aufnahme Voraussetzung. Die Aufnahme in unser Hospiz erfolgt unabhängig von dem Geschlecht, dem Alter, der Herkunft, der Weltanschauung und dem Glauben.

Die Aufnahme in ein Hospiz erfolgt immer nach den gleichen Kriterien:

  • Die Menschen leiden an einer fortschreitenden Erkrankung, die bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat
  • Eine Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung von den Betroffenen erwünscht
  • Es ist mit einer begrenzten Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten zu rechnen
  • Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich und die ambulante Versorgung kann nicht gewährleistet werden
  • Es besteht keine stationäre Unterbringung in einer anderen Einrichtung
  • Eine ärztliche Notwendigkeitsbescheiningung liegt vor und die Krankenkasse hat eine Kostenzusage erteilt

Für eine Aufnahme kommen Menschen in Betracht, die an einer fortgeschrittenen Krebserkrankung, eine Erkrankung des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungen, dem Vollbild der Infektionskrankheit AIDS oder an sich im Endstadium befindende chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen erkrankt sind.

Wenn sie Fragen zu einer Aufnahme haben, nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf!

In einem persönlichen Gespräch oder auch einem Telefonat lassen sich viele Fragen beantworten.