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Richtlinie zur Qualitätssicherung zur bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion
Im letzten Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Richtlinie zur Qualitätssicherung zur bronchoskopischen Lungenvolumenreduktion beschlossen, die eigentlich bereits im September dieses Jahres in Kraft treten sollte. Aufgrund der Corona-Pandemie verschiebt sich dieser Zeitpunkt aber nun auf Anfang 2021. Diese Richtlinie dient der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen interdisziplinären Versorgung sowie Sicherheit von Patient*innen mit schwerem Lungenemphysem. Sie beinhaltet Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität bei der Indikationsstellung, Durchführung und stationären Versorgung von Patient*innen, die für ein Verfahren zur Lungenvolumenreduktion infrage kommen.
Neben der fachlichen Expertise (Fachabteilung für Pneumologie sowie Thoraxchirurgie, in der „Lungendiagnostik“ erfahrene Radiologen) sind strukturelle Voraussetzungen wie z. B. ein pneumologischer 24-Stunden-Bereitschaftsdienst und das Vorhandensein sogenannter SOP`s ( Standard Operating Procedures) für u.a. das Komplikationsmanagement gefordert.
Ein wesentliches Merkmal der Richtlinie stellt zudem die Indikationsstellung dar. So ist vor Durchführung einer Lungenvolumenreduktion immer die Diskussion in einer interdisziplinären Konferenz gefordert. Die Teilnehmer*innen (Fachärzt*innen für Pneumologie, Thoraxchirurgie, Radiologie) prüfen anhand bestimmter Kriterien (u.a. CT-Befund, Lungenfunktion, Ausschöpfung konservativer Therapiemaßnahmen …) ob Patient*innen tatsächlich für ein invasives Verfahren zur Lungenvolumenreduktion qualifiziert sind und welches Verfahren (Ventile, Dampf, Chirurgie …) infrage kommt. Die Richtlinie wird insofern relevant, als dass es bei Nichterfüllen zu einem Wegfall des Vergütungsanspruches kommt. Wir blicken aber optimistisch in die Zukunft, da unser Lungenzentrum bereits seit geraumer Zeit sämtliche Voraussetzungen erfüllt.