Arthroskopie (Gelenkspiegelung)

Im Rahmen einer Arthroskopie erfolgt die Begutachtung und Therapie eines Gelenks durch Einbringen einer Kamera in den Gelenkspalt. Zuvor wurde durch eine Untersuchung durch den Arzt und eine Röntgen- oder MRT-Diagnostik eine Diagnose gestellt.

Während der Operation kann der Chirurg dann das Gelenk an einem Monitor betrachten und gezielt die erkrankten Strukturen innerhalb des Gelenkes behandeln ohne durch einen großen Schnitt das Gelenk zu eröffnen.

Die Arthroskopie (Gelenkspiegelung) erfolgt u.a. am

  • Kniegelenk
  • Schultergelenk
  • Sprunggelenk
  • Handgelenk
  • an Zehen- und Fingergelenken

Damit lassen sich Sehnen- oder Bandverletzungen wie z.B. Kreuzbandrisse des Knies oder Rotatorenmanschettenrisse der Schulter behandeln.


Am Knie erfolgen zu 80 Prozent alle Eingriffe arthroskopisch.

 

Alle Eingriffe können in Teilnarkose (z.B. Rückenmarknarkose)  oder Allgemeinanästhesie durchgeführt werden. Dabei wird natürlich der Patientenwunsch mit in die Beratung einbezogen.